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Homeoffice-Regeln für Grenzgänger: Was HR 2026 beachten muss

Zeiterfassung HR Manager
07 Apr 2026

Homeoffice ist auch bei Personen, welche in unseren Nachbarländern sesshaft sind, jedoch in der Schweiz arbeiten – sogenannten Grenzgängern – längst etabliert. Für HR-Abteilungen in der Schweiz bringt das jedoch zusätzliche Komplexität: Sozialversicherung und Steuern folgen unterschiedlichen Regeln – und genau hier entstehen in der Praxis die meisten Risiken.

Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.


Die Grundlage: Die 50%-Regel in der Sozialversicherung

Seit 2023 gilt eine multilaterale Vereinbarung zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten. Sie erlaubt Grenzgängern, teilweise im Homeoffice im Wohnland zu arbeiten, ohne dass sich der Sozialversicherungsstatus ändert.

Konkret: Solange Mitarbeitende weniger als 50 % im Wohnstaat arbeiten, bleiben sie im Schweizer System versichert.

Für das HR ist jedoch entscheidend: Diese Regel greift nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere eine gültige A1-Bescheinigung und eine saubere Dokumentation der Arbeitstage.

Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Sozialversicherungen bereit:

👉 Telearbeit


Steuern: Eigene Regeln je Land

Ein zentraler Punkt für HR: Die 50%-Regel gilt nicht automatisch für Steuern.

Während die Sozialversicherung koordiniert ist, basieren steuerliche Regelungen auf bilateralen Abkommen. Das bedeutet: Je nach Wohnstaat gelten unterschiedliche – oft strengere – Grenzen.

In der Praxis müssen daher immer beide Ebenen getrennt betrachtet werden:

  • Sozialversicherung (bis <50 %)
  • Steuern (länderspezifisch)

Frankreich ab 2026: Klarere, aber strengere Vorgaben

Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich treten ab 1. Januar 2026 neue, dauerhafte Regeln in Kraft.
Künftig gilt:

  • Bis zu 40 % Homeoffice → Besteuerung bleibt in der Schweiz
  • Über 40 % → anteilige Besteuerung in Frankreich


Für HR bedeutet das mehr Planungssicherheit – aber auch eine präzisere Steuerung der Arbeitstage.

Zusätzlich wird ein automatischer Datenaustausch eingeführt. Homeoffice-Anteile werden damit transparenter, was die Anforderungen an die interne Kontrolle weiter erhöht.

Weitere Details bietet das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF:

👉 Inkrafttreten des Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen: Schweiz & Frankreich


Was das HR jetzt konkret tun sollte

Homeoffice bei Grenzgängern funktioniert – aber nicht ohne klare Steuerung. Besonders wichtig sind:

  • Klare interne Grenzen für Homeoffice je Land
  • Laufende Erfassung der Arbeitstage
  • Trennung von Steuer- und Sozialversicherungsthemen
  • Saubere Dokumentation (z. B. A1)
  • Sensibilisieren von Führungskräften

Gerade bei der Erfassung zeigt sich in der Praxis: Manuelle Lösungen (z. B. Excel) stossen schnell an ihre Grenzen. Spezialisierte Systeme oder Softwarelösungen können helfen, Arbeitstage automatisiert zu tracken, Schwellenwerte zu überwachen und Compliance sicherzustellen.


Fazit

Flexible Arbeitsmodelle bleiben möglich – aber nur innerhalb klarer regulatorischer Leitplanken. Für das HR bedeutet das: weniger Bauchgefühl, mehr System.

Der Einsatz geeigneter Tools kann dabei entscheidend sein, um Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand im Griff zu behalten.

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