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Arbeitszeitgesetz in der Schweiz: Regeln im Überblick

Geschrieben von Sandro Zurfluh | Sep 9, 2026, 11:23:01 AM

Das Arbeitszeitgesetz der Schweiz regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten verbindlich für fast alle Arbeitsverhältnisse. HR-Teams und Team-Leader tragen die Verantwortung für die korrekte Umsetzung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die konkreten Regeln und den Weg zu Compliance im Alltag.

Was regelt das AZG in der Schweiz genau?

Rechtliche Basis ist das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen. Umgangssprachlich fällt gerne der Begriff AZG. Offiziell nennt die Schweiz es jedoch Arbeitsgesetz.

Das Arbeitszeitgesetz in der Schweiz schützt Mitarbeitende vor Überlastung und schafft gleichzeitig klare Planungsgrundlagen für Betriebe. Es gilt branchenübergreifend, mit Ausnahmen für leitende Angestellte und bestimmte Vertrauenspositionen.

Ob Büro, Schichtbetrieb oder Aussendienst, die Vorgaben des Gesetzgebers betreffen Betriebe jeder Grösse. Kantonale Arbeitsinspektorate kontrollieren die Einhaltung sämtlicher Vorschriften regelmässig.

Höchstarbeitszeit in der Schweiz: Tages- und Wochenlimiten

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz liegt je nach Branche bei 45 oder 50 Stunden. Der einzelne Arbeitstag unterliegt laut Arbeitszeitgesetz in der Schweiz zusätzlich einer festen Grenze. Inklusive Pausen und Überzeit sind maximal 14 Stunden erlaubt. Bei der Personaleinsatzplanung ist auf diese Zeiten akribisch genau zu achten. 

Branche

Höchstarbeitszeit pro Woche in der Schweiz

 Jährliche Überzeit 

Industrie, Büropersonal, grosser Detailhandel, Industrie- und Fabrikbetriebe 

45 Stunden

170 Stunden 

Gewerbe, Gesundheitswesen, übrige Betriebe 

50 Stunden

140 Stunden

Arbeitszeitgesetz: Pausen und Ruhezeiten im Detail

Laut dem Arbeitszeitgesetz hängen Pausen und Ruhezeiten von der Dauer des Arbeitseinsatzes ab. Sie staffeln sich wie folgt: 

Arbeitsdauer

Mindestpause

Ab 5,5 Stunden

15 Minuten

Ab 7 Stunden

30 Minuten

Ab 9 Stunden

60 Minuten


Die tägliche Ruhezeit liegt bei mindestens 11 Stunden am Stück. Einmal pro Woche ist sie auf 8 Stunden kürzbar. Diese Regeln gelten unabhängig von Vertragsform oder Arbeitsmodell. Pausen zählen nur zur Arbeitszeit, wenn Mitarbeitende den Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen dürfen. Sonst gelten sie als unbezahlte Freizeit, ausser der Arbeitsvertrag regelt es anders.



Sonderregeln für bestimmte Gruppen

Neben den Grundregeln greifen zusätzliche Vorgaben für einzelne Konstellationen.

    • Jugendliche Arbeitnehmende: kürzere Höchstarbeitszeit, striktere Pausenregeln, eingeschränkte Nachtarbeit
    • Nachtarbeit: bewilligungspflichtig, verbunden mit Lohnzuschlägen oder Freizeitausgleich, zusätzliche Gesundheitsschutzmassnahmen
    • Sonntagsarbeit: grundsätzlich bewilligungspflichtig, Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Gastgewerbe oder Gesundheitswesen
    • Gesamtarbeitsverträge (GAV): regeln teilweise abweichende, meistens strengere Werte als das Gesetz

Gesetzliche Arbeitszeit in der Schweiz: Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht

Grundsätzlich gilt in der Schweiz eine umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, was mit einem zuverlässigen Zeiterfassungssystem lückenlos möglich ist. Ausnahmen bestehen für leitende Angestellte mit umfassender Entscheidungsbefugnis sowie für Vertrauenspositionen mit weitgehender Zeitautonomie.

Für den Verzicht auf die Erfassungspflicht gelten enge Kriterien:

  • Jahreslohn oberhalb eines definierten Grenzwerts
  • schriftliche Vereinbarung mit der Personalvertretung oder den Mitarbeitenden
  • hoher Grad an Autonomie in der Gestaltung der Arbeitszeit

Eine vereinfachte Zeiterfassung, etwa bei Gleitzeitmodellen, bleibt in vielen Fällen als Mittelweg möglich.

Was passiert bei Verstössen gegen das Arbeitszeitgesetz in der Schweiz?

Kantonale Arbeitsinspektorate prüfen Betriebe stichprobenartig. Sie fordern bei Beanstandungen Nachweise über geleistete Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten.

Wiederholte Überschreitungen ziehen Bussen, Auflagen und im schweren Fall eine Betriebsschliessung für einzelne Bereiche nach sich. Zivilrechtlich fordern Mitarbeitende nicht gewährte Pausen oder Ruhezeiten im Nachhinein ein, mit der Folge unerwarteter Nachzahlungen für den Betrieb. 

Verstösse vermeiden: Checkliste als praktische Hilfe

Diese Checkliste hilft, Verstösse gar nicht erst entstehen zu lassen:

    • Schichtpläne vor der Freigabe gegen Tages- und Wochenlimiten prüfen
    • Pausen und Ruhezeiten fix in die Planung einbauen
    • Sonderregeln für Jugendliche, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit pro Einsatz abklären
    • GAV-Vorgaben mit dem Gesetz abgleichen und den strengeren Wert anwenden
    • Zeiterfassung digital führen und Nachweise laufend archivieren
    • Automatisierte Prüfregeln nutzen, um Überschreitungen bereits in der Planungsphase zu erkennen